Sprachzertifikat bei Au-Pairs

Kein Einreiseverbot von Aupairs

Deutschkurse für Aupairs

Der von der Bundesagentur im Rahmen der EU-Erweiterung vorgesehene Sprachtest für Aupairs wir nicht wie geplant verpflichtend.
Aupairs hätten das sogenannte A2-Sprachzertifikat des Goetheinstituts zwecks Erteilung der Arbeitserlaubnis vorweisen müssen.

Aufgrund von Protesten der Au-pair Agenturen sowie der Au-pair-Verbände, die einen starken Rückgang der Vermittlungszahlen fürchteten - die wenigsten Bewerber sind ist in der Lage, das Zertifikat des Goethe-Instituts vorzulegen - wurde die Maßname zurückgenommen.
Kritik entzündete sich auch an der Vorgehensweise, denn der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegründete Facharbeitskreis, der sich Qualitätsnormen für das Au-pair Wesen erarbeitet, wurde übergangen.

Das Thema Qualitätskriterien und insbesondere auch die Deutschkenntnisse von Aupairs ist allerdings nicht vom Tisch, sondern wird die Bundesregierung weiterhin beschäftigen.

Von Seiten der Agenturen werden dazu Vorschläge unterbreitet und gemeinsame Qualitätsstandards erarbeitet.
Ein Dachverband soll die Einhaltung der Qualitätsnormen kontrollieren können und und Agenturen entsprechend zertifizieren. Angeschlossene Vermittler erhalten ein Gütezeichen, dessen Prüfung und Zertifizierung vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) überwacht wird.

Weitere Neuerungen im Aupairwesen:

  • Au-pair-Bewerber dürfen mit den Gasteltern nicht verwandt sein.
  • Au-pair Bewerber bzw. Bewerberinnen dürfen nicht aus demselben Heimatland wie einer der Gasteltern stammen.
  • Verheiratete Au-pairs sind bereits ab sofort offiziell zugelassen.