Versorgungsausgleich der Rentenbezüge
Rentenansprüche bei Scheidung
Gerechte Teilung der Rentenanwartschaft
Scheidungen sind eine heikle Sache. Nicht nur, dass man plötzlich den Menschen verliert, der eine lange Zeit der wichtigste Vertraute war, und die Kinder oft vor einem gähnenden Abgrund stehen, darüber hinaus beansprucht auch die Aufteilung der Finanzen viel Zeit und Nerven.
Gerade Hausfrauen haben oft weniger Rentenansprüche als ihr Mann, so dass sie sich bei der Scheidung vor einer Finanzlücke fürchten. Der Versorgungsausgleich sorgt jedoch für eine gleichmäßige Verteilung der Rentenansprüche.
Ging nur der Gatte einer Erwerbstätigkeit nach, während die Frau die Kinder erzog, so erhält sie dennoch fünfzig Prozent der Rentenanwartschaft, die er während der Ehe erarbeitete. Arbeitete sie zeitweise auch, so gibt sie hiervon die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche an ihren ehemaligen Liebsten ab.
Die Höhe der Rentenanwartschaften ermittelt das Familiengericht. Die Anzahl der Versicherungsjahre bleibt gleich. Aufgrund dieses Versorgungsausgleiches besteht nach der Scheidung kein Anspruch auf Witwenrente.
Möchte ein Expartner seine Rente wieder auffüllen, wird dies meist ziemlich teuer.
Gab ein Gatte die Hälfte seiner Rentenansprüche an seine Exfrau ab und diese stirbt jedoch vor Renteneintritt bzw. vor dem Ende der ersten beiden Jahresrenten, so erhält er seine ursprünglichen Rentenansprüche zurück.
Paare können den Versorgungsausgleich durch einen notariellen Vertrag vor und während der Ehe verhindern. Die Verhinderung während der Ehe tritt nur in Kraft, wenn sie sich im folgenden Jahr nicht scheiden lassen.