Zusammenlegung von Versicherungen
Tipps zu Policen zu Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz
Nötige Einzelversicherungen in der Ehe
Wenn die Schmetterlinge im Bauch flattern, wenn man sicher ist, endlich seinen Traumpartner gefunden zu haben, dann möchte man ihm so nahe wie möglich sein. Schnell steht der Umzugswagen vor der Tür, die eigene Wohnung wird aufgelöst und die des Partners bezogen: Dem gemeinsamen Glück steht vorerst nichts mehr im Weg.
In all dem Freudentaumel sollte man die leidigen Geldangelegenheiten nicht vergessen, denn gerade im Bereich Versicherungen kann man oft einige Kröten sparen, die sich dann im gemeinsamen Urlaub oder als Investition in einen Bausparvertrag besser machen.
Ein kleiner Überblick:
Hausratversicherung
Zwar besteht die Möglichkeit von zwei Versicherungen bei Werterhalt, doch hat eine gemeinsame Versicherung durchaus ihre Vorteile. Es gilt die Regel, dass die ältere Versicherung genommen, die jüngere zum Termin des Einzugs beendet wird.
Hierbei bietet der Vertrag eine Herabsetzung der Versicherungssumme an. 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter wären ein guter Wert, um bei Schaden keine Unterversicherung zu befürchten.
Privat-Haftpflichtversicherung
Der ältere Vertrag wird behalten, der jüngere gekündigt.
Hierbei ist der Ehepartner automatisch mitversichert; bei einer eheähnlichen Gemeinschaft mag der Partner ebenfalls einbezogen werden. Gegenseitige Ansprüche sind in beiden Fällen unmöglich. Zur Mitversicherung des Liebsten ist ein sofortiger Bescheid an die Versicherungsgesellschaft erforderlich.
Normalerweise steigt der Beitrag nicht, denn die Versicherung bezieht alle Familienangehörigen der häuslicher Gemeinschaft ein.
Rechtsschutzversicherung
Die ältere Versicherung wird behalten. Der Ehepartner ist ohne zusätzliche Zahlungen dabei, ebenso der Lebensgefährte. Bei Streitereien unter den Turteltauben greift die Versicherung allerdings nicht.
Private Unfallversicherung
Keine Übertragung, da individueller Schutz, aber es besteht die Änderungsmöglichkeit zur Familien-Unfallversicherung.
Man ändere bei der privaten Unfallversicherung die bezugsberechtigte Person. Dies sei Verheirateten wie Unverheirateten angeraten, denn letztere gelten im Todesfall nicht als Erben.
Lebensversicherung
Die Verträge werden ohne Änderung und ohne gegenseitige Abhängigkeit fortgesetzt. Man ändere jedoch auch hier den Bezugsberechtigten, sonst kann dies böse Folgen haben.
Normalerweise ist das Bezugsrecht einer kapitalbildenden Lebensversicherung widerruflich, was die Änderung ermöglicht. Im Fall der Unwiderrufbarkeit benötigt man das Einverständnis des Bezugsberechtigten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erst fünf Jahre nach dem Einstieg ins Berufsleben hat man Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, außerdem sinkt mit dem Arbeitsunfähigkeit oft auch der Lebensstandard.
Jeder führt die eigene Versicherung weiter, als Zusatz zur Risikolebensversicherung, zur kapitalbildenden Lebensversicherung, zur Rentenversicherung und natürlich als Berufsunfähigkeitsversicherung.