Bei schwerer Krankheit selbst mitbestimmen

Checkliste zur Patientenverfügung

Tod oder Leben?

Im Falle schwerer Krankheit möchten viele selbst mitentscheiden, was mit ihnen geschieht, und dies nicht einfach den Ärzten überlassen. Häufig ist es die Vorstellung, mittels hochtechnologisierter Medizin am Leben erhalten zu werden und unnötig zu leiden, die uns abschreckt. Liegt dem Mediziner aber keine Willenserklärung des Patienten vor, so gehört es zu seinem Berufsethos, Leben zu erhalten.
Für die Fälle, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, besteht die Möglichkeit vorsorglich eine Patientenverfügung anzufertigen. Schätzungen der Deutschen Hospizstiftung zufolge gibt es in Deutschland mehr als neun Millionen Patientenverfügungen. Doch sind die enthaltenen Formulierungen häufig ungenau, so daß eine klare Definition des Patientenwillen oft schwierig zu bestimmen ist.

Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospizstiftung, und der Staatsrechtler Wolfram Höfling haben eine Checkliste zu Patientenverfügungen entwickelt, die praktische Hilfe zur Vorsorge bieten soll.
Aber die Checkliste ist auch für die Abgeordneten im Bundestag gedacht, die an der Neuregelung dieses schwierigen Themas arbeiten. Noch vor der Sommerpause sollen mehrere unterschiedliche Konzepte vorliegen.

Bislang fehlt ein festes Verfahren, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Man sollte bei der Formulierung einer Patientenverfügung auf jeden Fall den Rat eines Fachmannes hinzuziehen. Ebenso wichtig ist es, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Näheres unter www.hospize.de