Neuerung der Chronikerregel
Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs
Bescheinigte Vorsorge zur Anerkennung als chronisch Kranker
Durch die Chronikerregel haben chronisch Kranke Zuzahlungen nur bis zur Höhe von einem Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens zu berappen. Nichtchroniker stehen bis zu zwei Prozent der Bruttojahreseinkünfte in der Zahlungspflicht.
Künftig gelten Patienten mit Gebärmutterhals-, Darm- oder Brustkrebs nur dann als Chroniker, wenn sie sich um Vorbeugung ihres Leidens bemühten. Dabei benötigen sie den Nachweis einer ärztlichen Beratung zu diesem Thema, die von einem zu Vorsorgeuntersuchungen berechtigten Mediziner durchgeführt wurde. Die Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung ist jedoch keine Pflicht.
Das neue Gesetz trifft alle, die nach dem ersten April 1987 (Frauen) bzw. dem ersten April 1962 (Männer) das Licht der Welt erblickten.
Alle chronisch Kranke haben sich übrigens künftig therapiegerecht zu verhalten, um sich weiterhin der niedrigen Zuzahlungsgrenze zu erfreuen. Konkret heißt dies, dass sich Arzt und Patient auf therapiegerechtes Verhalten einigen. Teilnehmer eines bestimmten Behandlungsprogramms benehmen sich ohnehin regelkonform. Aus dem Status als Chroniker fällt also nur, wer ausdrücklich eine Nichtbeachtung der ärztlichen Vorgaben oder Empfehlungen erklärt.