Änderung bei der Krankenversicherung

Auswirkungen der Gesundheitsreform

Neue Pflichten und Leistungen der Krankenkassen

Endlich, endlich, ist die neueste Gesundheitsreform in Kraft getreten. Was aber hat sie den Bürgern gebracht?
Vielen rauchte vor lauter Debatten und Streitereien so der Kopf, so dass sie kaum noch wussten, worum es bei dieser Reform eigentlich geht. Wo liegen die Vorteile, wo hilft die Reform den Versicherten?
Hier eine kleine Zusammenfassung der neuen Leistungen:

Kunden der Krankenkassen empfangen zu Ende ihres Lebens die ambulante Palliativversorgung. Die geriatrische Rehabilitation, bisher Ermessensfrage der Versicherungsgesellschaften, ist ab sofort Pflichtleistung, Ausführung wahlweise im Hospital oder ambulant.
Ferner haben die Kassen die Pflicht von Schutzimpfungen, sofern diese die Impfkommission vorschlägt, und auch Mutter-Kind-Kuren und Väter-Kind-Kuren sind nun Angebot jeder Krankenkasse.

Die Reform legt auch den Bürgern Pflichten auf. So haben Versicherte, die aufgrund einer Schönheitsoperation oder eines Piercings erkranken, selbst für die Behandlungskosten aufzukommen.

Abgesehen von den Veränderungen im Leistungskatalog brachte die Reform auch Änderungen auf dem Finanzsektor.
Zwar verfehlte sie das geplante Ziel, nämlich die dauerhafte Festigung der Finanzen des Gesundheitswesens, doch dafür riefen unsere Politiker nun den Gesundheitsfonds ins Leben, gültig ab übernächstem Jahr.
In diesen Topf fließen die Beiträge von Brötchengebern, Angestellten, Rentnern sowie Steuerzuschüsse von vorerst vier Milliarden Euro, die jedoch bald erhöht werden.
Die Beitragshöhe für den Fonds bestimmt die Bundesregierung ohne Mitbestimmung der Bundesländer.
Der Betrag wird für ganz Deutschland einheitlich, was den Krankenkassen die Möglichkeit nimmt, den Prozentsatz des Einkommens, den ihre Versicherten zu zahlen haben, selbst festzulegen.

Pro Mitglied empfängt die Krankenkasse eine Zuwendung aus dem Topf, die u.a. in Abhängigkeit zum Anteil der Älteren und Kranken in der Versicherung steht.
Zur Feststellung dieses Anteils plant Vater Staat eine Neuerung des momentanen Kassen-Finanzausgleichs.
Genügt der Versicherungsgesellschaft das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht, so hat sie die Möglichkeit, von den Kunden eine Sonderprämie zu verlangen, was, zumindest nach Plan der CDU, eine Konkurrenz zwischen den Kassen verursacht.
Die SPD sorgte jedoch für eine Einschränkung, indem der Betrag weder fünf Prozent der Versicherungsgesamtausgaben noch ein Prozent des Kundeneinkommens überschreiten darf.
Liegt die Prämie unter acht Euro, so findet keine Überprüfung statt.

Mit Blick auf die neuen Wahltarife hegt die SPD die Hoffnung, dass die Versicherungsunternehmen den Extrabeitrag gar nicht fordern werden.
Bei Krankheit hat die Versicherungsfirma anzubieten, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und somit Kosten zu sparen.
Die ebenfalls neuen Selbstbehalttarife sorgen für geringere Monatsbeiträge, wenn der Patient einen Teil der Behandlung aus eigener Tasche berappt.

Außerdem erleichtert die Gesundheitsreform eine künftige Versicherungspflicht.
Zweihunderttausend Deutsche sind momentan ohne Krankenversicherung und bekommen nun die Chance, der ehemaligen Krankenkasse bzw. der Krankenkasse, der sie zuzurechnen sind, (wieder) beizutreten.
Die Mehrheit wird vermutlich zur Privaten Krankenversicherung zurückkehren.
Sie haben ab Juli das Recht auf den Standardtarif und ab übernächstem Jahr auf den Basistarif, der alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abdeckt und nicht teurer ist als der Höchstbetrag der gesetzlichen Kassen.
Die Privaten Krankenversicherungen stehen in der Pflicht, jeden Interessenten in den Basistarif aufzunehmen, wobei der Beitrag sich nicht nach dem Gesundheitszustand zu richten hat.

Vorteil der Gesundheitsreform ist die Freiheit des Kunden bezüglich seiner Absicherung, so z.B. durch die Selbstbeteiligung.
Diese neue Chance der Versicherten sorgt für Vernunft und Verantwortung bei medizinischen Behandlungen und hält Kunden in den gesetzlichen Krankenkassen, die sich sonst für eine private Kasse entschieden hätten.
Schade allerdings, dass die gesetzliche Neuerung nicht noch mehr Freiheiten bietet, um bei Krankenhäusern, Apotheken und Medizinern eine Verhandlung über Angebot und Preis zu ermöglichen.