Rente mit 67: Altersgrenze wird ab 2012 Schritt für Schritt angehoben, bis 67 Jahre erreicht sind
Vorzeitige Rente: der Ruhestand ist frühestens mit 63 Jahren möglich, man muss aber Abschläge von 0,3% monatlich hinnehmen
Vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen: wie bisher gilt die Erwerbsminderungsrente, allerdings ab 65 Jahren, nicht 63 wie bisher
Rente mit 67 für Beamte: soll kommen
Altersteilzeit: diese Regelung läuft 2009 aus; sie gilt lediglich noch für den, der vor 1955 geboren und vor dem 31.12.06 einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen hat
50plus: mit dieser Regelung sollen die Beschäftigungschancen Älterer verbessert werden, z.B. mithilfe eines Kombilohns oder Eingliederungszuschüssen für den Arbeitgeber
Beiträge: die Rentenbeiträge sollen - zumindest in den kommenden Jahren - unter 20% bleiben
Zusätzlicher Schutz: die gesetzliche Rente wird voraussichtlich lediglich 2/3 des Bedarfs abdecken; für das restliche Drittel muss jeder selber Vorsorge treffen