Entbehrliche Versicherungen

Versicherungsschutz, der keiner ist

.... sind der Versicherungsgesellschaften liebste Kinder.
Warum? Nun, weil die Versicherer im Schadenfalle so gut wie nie berappen müssen.

Reisegepäckversicherung

Bestes Beispiel einer sinnentleerten Verpulverung seines Geldes ist die Reisegepäckversicherung, denn die Versicherungsbedingungen schließen derartig viele Umstände aus, so dass die Gesellschaften fast nie eintreten müssen. Letztlich läuft alles darauf hinaus, daß der Versicherungsnehmer sein Gepäck so zu bewachen hat, dass es gar nicht geklaut werden könnte. Sollte der Fall dann doch einmal eintreten, nun na, dann war der Versicherte eben unachtsam und die Ausschlussklausel wegen Fahrlässigkeit findet Anwendung.

Dabei ist das Urlaubsgepäck in vielen Fällen über die Hausratsversicherung versichert, z.B. beim Einbruch ins Hotelzimmer. Nur in wenigen Ausnahmen (beispielsweise bei Reisegepäck im Auto) kann sich die Versicherung aus der Verantwortung stehlen. Einige gewiefte Anbieter dienen jetzt sogar Jahrespolicen an, was den Unsinn nicht senkt, sondern vermehrt. Die Kosten von knapp 200 Euro für eine 3000-Euro-Police höher liegen überdies höher als bei manch regulären Hausratversicherung.

Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen im Fall der Arbeitslosigkeit sind seit langem populär, meist aber überteuert und massig mit Leistungsausschlüssen bestückt, so daß sie so gut wie nie nützen. Letzter Schrei auf dem Gebiet sind Policen mit sogenannten Assistant-Leistungen (z.B. eine rechtliche Telefonberatung bei Kündigung oder ein Formular-Service beim Umgang mit dem Arbeitsamt.
Diese Policen verteuern nur die eh schon teure Restschuldversicherung und wollen Leistungen schmackhaft machen, die es wie die Unterstützung beim Ausfüllen der Arbeitsamtormulare sowieso kostenlos gibt.

Unfallversicherungen

Eine ganz neue listige Geschichte sind Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Ein Schaf, wer vermutet im Nichtschadenfall werde die Versicherungsprämie erstattet. Neben der Unfallversicherung wird nämlich noch ein Sparvertrag abgeschlossen, der dem Kapitalaufbau dienen soll. Ähnlich wie bei der Kapital-Lebensversicherung gilt aber auch hier: Nicht abschließen, sondern Versicherungsschutz und Vermögensaufbau immer getrennt halten.