E 111-Versicherungsschein

Neue EU-Mitgliedsländer - Versicherungsschutz auf Reisen

Umfassender Versicherungsschutz in den Ferien

Die EU-Erweiterung verbessert auch den Versicherungsschutz von Urlaubern in den Beitrittsländern. Die "Gesetzlichen" sind nunmehr im Reisegeäck immer dabei.
Die Krankenkassen weisen deutschen Reisenden mit Merkblättern über alle neuen Länder den Weg.

Die Blätter enthalten Listen der jeweiligen Krankenkassen und Gesundheitseinrichtungen, wp sich "Kassenpatienten" behandeln lassen können.
Als eine Art "Auslandskrankenschein" gilt das das Formular E 111 der gesetzlichen Krankenkassen, das allmählich durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung abgelöst wird. Sollten Zuzahlungen im Ausland erfolgt sein, so können sie daheim auf Antrag erstattet werden. In den meisten Ländern sind Zuzahlungen üblich.

Die deutsche Verbindungsstelle "Krankenversicherung Ausland", rät zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Urlaubsaufenthaltes, wodurch vor allem das Kostenrisiko für einen etwaig notwendigen Rücktransport nach Deutschland abgedeckt werde.