Falsche Krankheiten bei der Musterung
Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt Akteneinsicht
Überprüfung der Angaben zu Vorkrankheiten
Viele junge Männer zittern vor dem Tag, an dem ihnen der Brief vom Kreiswehrersatzamt ins Haus flattert. Die Musterung steht an, bei der sie als Sportskanone für „tauglich“ erklärt werden und wahlweise Wehrdienst oder Zivildienst abzuleisten haben.
Um dem drohenden Übel zu entkommen, saugen sich viele Krankheiten aus den Fingern, die sie zwar nie in ihrem Leben tatsächlich verspürten, die ihnen aber ein bekannter Arzt bereitwillig bescheinigt.
Oft versichern Berater den Wehrdienstpflichtigen, ihre Akten seien sicher und unantastbar – ein Trugschluss, der sich in späteren Jahren rächen kann.
Die weiten Kreise, die eine kleine Lüge mit sich zieht, ahnen die Betroffenen nicht, denn wer weiß schon, dass Versicherungsagenturen und öffentliche Arbeitgeber eine Akteneinsicht verlangen dürfen?
Alle Krankheiten, die der Musterungsarzt erfährt, werden in den G-Akten aufgezeichnet. Die Krankenakten der Wehrpflichtigen und der Rekruten bewahren die Behörden mindestens bis zum Alter von 45 auf, teilweise sogar bis neunzig.
Wünscht eine Versicherungsunternehmen Klarheit über die Kundenangaben in Lebens-, Pflege-, Renten- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung, dürfen sie die Akten einsehen, sofern der Kunde durch die Ermächtigungserklärung erlaubte, bei Ärzten Auskünfte einzuholen.
Wissen die Betroffenen nicht mehr alle Märchen, die sie dem Musterungsarzt erzählten, und geben deshalb nicht alle Vorkrankheiten an, so verweigern die Agenturen die Zahlungen.
Eine Zivistellenbörse gibt´s übrigens bei Zivi.org, und hier ein Handbuch zum Thema.