Riesterförderung zum Erwerb von Wohneigentum
Günstiger als Eigenheimzulage
Wohneigentum als Altersvorsorge
Die Riester-Rente wird von der Bundesregierung als zusätzliche private Rentenversicherung zunehmend gefördert. So erhält man für alle nach dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder eine Kinderzulage von insgesamt 300 Euro. Berufseinsteiger sollen vom Jahr 2008 an einen einmaligen Zuschuß von 100 Euro erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag bis zum 21. Lebensjahr abschließen. Nur die Förderung des Wohneigentums im Rahmen der Riester-Rente ist noch ungewiß. Aber auch hier strebt die Regierung eine Regelung an.
Es ist bereits möglich, das Geld aus dem Riester-Konto zum Erwerb von Wohneigentum zu nutzen, wenn mindestens 10 000 Euro angespart sind. Den entnommenen Betrag muß man dann bis zum 65. Geburtstag wieder einbezahlt haben. Das ist ein Kredit ohne Zinsen, was nicht schlecht klingt, aber heute noch nicht genutzt wird, da kaum ein Riester-Sparer die nötigen 10 000 auf dem Konto hat.
Die Bausparkassen haben ein Modell entworfen, bei dem Versicherte, die mit zwanzig Jahren einen Riester-Vertrag abschließen, zunächst in einen Banksparplan, einen Fondssparplan oder eine private Rentenversicherung einzahlen. Steht dann der Hausbau an, so kann dieser Vertrag ruhen und die Beiträge und staatlichen Prämien fließen vorübergehend in die Finanzierung des Wohnraumes. Diese Art der Förderung kostet den Staat auch bei langen Laufzeiten weniger als die abgeschaffte Eigenheimzulage.
Experten der Koalition suchen nun nach Lösungen, um die Riester-Förderung auch beim Erwerb einer Immobilie nutzen zu können. Will man also mit der Riesterrente vorsorgen, spielt aber ebenso mit dem Gedanken Wohneigentum zu erwerben, so sollte man sich noch ein wenig gedulden und die Neuregelung abwarten.
SF