"Betreten der Baustelle verboten"
Wer haftet, wenn Kinder Schaden verursachen?
Bauherren und Eltern müssen achtgeben
Wenn Kinder auf Baustellen spielen, kann schnell etwas kaputt gehen. In solchen Fällen gilt, dass Eltern und Bauherren gleichermaßen in der Pflicht sind. Den neben der Verantwortung der Eltern für ihre Sprösslinge muss der Bauherr das Gelände ausreichend sichern. Selbst bei ausreichender Sicherung bekommt er seinen Schaden nicht immer ersetzt.
So müssen Kinder unter sieben Jahre für entstandene Schäden nicht geradestehen. Auch die Eltern kann der Bauherr nicht belangen, wenn sie ihren Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Spielt der sonst vernünftige sechsjährige Sohn im umzäunten Garten, genügt es grundsätzlich, wenn sich die Mutter in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt der Kleine einen unbeobachteten Moment und stellt auf einer benachbarten Baustelle etwas an, geht der Geschädigte leer aus.
Sicher ist auf alle Fälle ein ausreichender Versicherungsschutz: Eltern sind in der Regel mit einer Familien-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, die notfalls auch unberechtigte Ansprüche ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung sogar vor Gericht abwehrt. Bauherren sollten auf jeden Fall sowohl den Rohbau selbst mit einer Gebäudeversicherung als auch die Risiken der Baustelle mit einer Bauherrenhaftpflichtpolice absichern.