Schutz für Tierbesitzer
Hohe Zahlungsforderungen auch bei Unschuld
Tierhalterhaftpflichtversicherung als Absicherung
Das eigene Tier mag noch so lieb sein, die Gefahr eines Unfalls besteht dennoch. Vielleicht greift der Hund den Radfahrer ja nur vor Schreck an oder weil der unerlaubterweise sein Territorium betrat - Halter von Luxustieren (d.h. keine Nutztiere) haften in unbegrenzter Höhe, egal ob sie Schuld am Schaden tragen oder nicht. Das kann besonders dann teuer werden, wenn Menschen im Spiel sind, die neben Arztkosten auch noch Schmerzensgeld fordern.
Nicht jedes Bundesland verlangt vom Tierhalter eine Tierhalterhaftpflichtpolice, doch raten Experten sie auch jedem Pferde- oder Hundebesitzer in "freien" Bundesländern an. Dabei lege man Augenmerk auf eine Versicherungssumme von drei bis fünf Millionen Euro und - natürlich - auf das Kleingedruckte. Als Hundehalter sichere man auch Mietsachschäden sowie das Hundeausführen durch einen Dritten ab.
Bei Kleintieren (Katze, Hase …) genügt eine Privathaftpflichtversicherung.
Wer als Tierbesitzer eine Reise antreten soll, setzt seinen "Liebling" gerne mal auf einer Autobahnraststätte oder im Tierheim aus. Dabei kosten Reisen mit Tieren nicht die Welt: So verlangt die Deutsche Bahn für kleine Hunde (nicht größer als eine Katze) nichts, für größere Hunde den Preis einer Kinderfahrkarte (sechs bis fünfzehn Jahre).
Man erkundige sich nach Einreisebestimmungen! In der EU benötigt das Tier Heimtierausweis (mit Liste sämtlicher Impfungen), Mikrochip und Tollwutimpfung.