Wahltarife für gesetzlich Versicherte
Neue Angebote der Krankenkassen
Gesundheitsreform – neuer Wind in der Krankenversicherung
Die verwirrende Gesundheitsreform trat in Kraft; nun flattert den Versicherten plötzlich Post von ihrer Krankenkasse ins Haus: Die Unternehmen werben mit Wahltarifen, die dem Kunden viel Geld einsparen können.
Sich durch diesen Dschungel an Angeboten zu kämpfen, fällt nicht immer leicht. Hier ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:
Pflichtangebot jeder gesetzlichen Krankenkasse sind der Hausarzttarif und der Chronikertarif.
Beim Hausarzttarif versprechen die Patienten, zunächst immer den Hausarzt zu besuchen. Erst eine Überweisung ermöglicht die Behandlung durch einen Facharzt. Nicht betroffen: Augendoktor, Frauenarzt und Zahnklempner.
Ist ein Versicherter beispielsweise an Diabetes, Asthma oder Brustkrebs erkrankt, so steht ihm der Chronikertarif offen. Hierbei empfängt er Belohnungen bei Verpflichtung zu einer bestimmten Behandlungsart. Er hat in dem Fall die Pflicht, regelmäßig den Mediziner aufzusuchen sowie sich beraten zu lassen.
Abgesehen davon haben Krankenkassen die Chance, allerdings nicht die Pflicht, Wahltarife einzurichten.
Diese richten sich nur an Kunden, welche die Beiträge selbst tragen, d.h. nicht an Arbeitslose.
Die Wahltarife verpflichten den Versicherten für drei Jahre sowohl auf den Tarif als auch an die Krankenkasse, selbst bei steigenden Beiträgen.
Der Selbstbehalttarif ermöglicht dem Kunden jährlich einen geringeren Beitrag; dafür zahlt er beispielsweise die ersten dreihundert Euro aus eigener Tasche. Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und familienmitversicherte Kinder hat er nicht zu berappen.
Im besten Fall spart der Kunde die Differenz zwischen regulärem und niedrigerem Beitrag; der Verlust ist begrenzt.
Rückzahlungstarif: Um die fünfhundert Euro pro Jahr mag der betuchte Kassenkunde mit hohen Beiträgen von der Versicherungsgesellschaft zurückerhalten, sofern er abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen keinerlei Leistungen in Anspruch nimmt.
Hierbei besteht jedoch gerade zu Jahresende die Gefahr, Krankheiten ins neue Jahr zu verschleppen, um ja keinen Mediziner zu besuchen.
Per Privattarif Versicherte nehmen keine Versichertenkarte zum Arztbesuch mit, sondern empfangen die Rechnung wie Privatpatienten, die sie später der Krankenkasse übergeben.
Dies schraubt die Behandlungskosten ganz schön in die Höhe, so dass die gesetzliche Kasse den Betrag nicht erstattet – Abhilfe schafft eine höhere Versicherung, wahlweise bei der gesetzlichen Krankenkasse oder mittels einer zusätzlichen Privatversicherung.
Durch Zusatzzahlungen zum Naturheilmitteltarif nimmt die Kasse in ihre Leistungen auch Naturheilmittel und Naturheilbehandlungen in ihre Leistungen auf.