Verpflichtung auf den Hausarzt

Vertrag ohne Kassenärztliche Vereinigung

Neuerung für gesetzlich Krankenversicherte in Baden-Württemberg

Es ist vollbracht, Medi und der Hausärzteverband umgingen in Baden-Württemberg tatsächlich die Kassenärztliche Vereinigung (KV), indem sie mit der AOK einen Vertrag abschlossen. Durch diese "hausarztzentrierte Versorgung" (HZV) möchten sie den Hausärzten sichere Honorare und den Patienten bessere ärztliche Betreuung bescheren.

Versicherte der AOK-Südwest haben die Wahl zwischen altem System und dem neuen, bei dem sie auf ihre freie Arztwahl verzichten. Stattdessen konsultieren sie nur nach Überweisung des Hausarztes einen Fachmediziner (Ausnahme: Frauen- und Augenarzt). Auf den Notdienst hat dies keine Auswirkungen.

Wer sich als niedergelassener Hausarzt für die Neuerung entscheidet, empfängt das Honorar künftig nicht mehr von der KV sondern der Krankenkasse. Pauschalisierung soll die Bürokratie ausmerzen. Bislang empfingen Ärzte durchschnittlich 53 Euro pro Quartal und Patient, nun werden es wahrscheinlich achtzig Euro.
Zudem stehen teilnehmende Ärzte in der Pflicht zur Fortbildung und zum Anbieten werktäglicher und mindestens einer Abendsprechstunde.