Versicherung bei Sturm
Schäden durch Orkan - Zahlungspflichten
Versicherung für Gebäude, Hausrat und Kasko
Hat ein heftiger Wind Auto, Haus oder andere Gegenstände beschädigt, zahlt im Regelfall die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kaskoversicherung.
Die Hausratversicherung tritt in Kraft, wenn sich der Hausrat während des Sturms in einem Gebäude befand, das ebenfalls beschädigt wurde. Eine Ausnahme bilden z.B. außen angebrachte Antennen oder Markisen eines Mieters, die nur Bewohner der versicherten Wohnung benutzen.
Fallen Dachziegel auf das parkende Auto, zahlt die Teilkasko.
Stürzt ein morscher Baum und richtet dabei Schaden an, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers bzw. der Baumbesitzer selbst. War der Baum beim Sturz gesund, ist dies höhere Gewalt.