Medizinische Leistungen der Krankenkassen

Gesundheitsreform unterstützt Impfungen

Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs

Die langdiskutierte, von vielen bemängelte und von Seiten der Bürger mit Unkenntnis verbundene Gesundheitsreform ist ab sofort rechtskräftig.
Vorteil ist, dass die Kosten mancher Leistungen, so z.B. Mutter-Kind-Kuren, nun von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Teil dieser neuen medizinischen Kassenleistungen sind auch Impfungen; jedoch werden die Details wie Sorte der Impfungen und Umfang der Erstattungen noch durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.

Vermutlich einigen sich diese Abgeordneten auf die Vorschläge der Ständigen Impfkommission in Kraft, die beispielsweise jungen Frauen zwischen zwölf und siebzehn eine Impfung zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs empfiehlt.

Die Kosten dieser Impfung bekommen viele Versicherte bereits jetzt von ihrer Krankenkasse erstattet.
Die Techniker Krankenkasse z.B. zahlt bereits ab dem Alter von elf Jahren, die AOK sogar ab neun Jahren.