Kein Termin mehr frei?

Warten auf die Untersuchung

Benachteiligung von gesetzlich Versicherten

Eine Studie brachte die Debatte in Gang, denn sie bewies für Kassenpatienten bis zu dreimal so lange Wartezeiten bis zu einem Termin bei etlichen Fachärzten wie für Privatversicherte. Wünschte ein Patient eine Magenspiegelung, so bekam sie ein gesetzlich Versicherter nach 37 Werktagen, ein privat Versicherte hingegen nach zwölf.
Die Benachteiligung stellen Patienten oft bereits beim ersten Telefonat fest, bei der Frage nach der Versicherung. Kein schönes Gefühl, denn dadurch fühlen sich gesetzlich Versicherte oft als zweitrangige Patienten.
Offensichtlich ist die höhere Vergütung der Ärzte bei Privatpatienten. Diese ist zudem kalkulierbar, denn für jede Leistung steht dem Mediziner ein bestimmter Betrag zu, wohingegen sich der Lohn bei Kassenversicherten nach variablen Punkten richtet. Privatpatienten dienen also zur "Subvention" der Ärzte, die ohne sie teilweise den Beruf wechseln müssten.

Fühlt man sich als gesetzlich Krankenversicherter benachteiligt, so weise man den Facharzt freundlich darauf hin. Bei starken Beschwerden ersuche man den Hausarzt, sich um einen Termin zu bemühen, oder bitte brieflich um eine frühere Untersuchung und erkundige sich nach dem Grund der langen Wartezeit. Den Brief könnte man auch an die Kassenärztliche Vereinigung schicken, oder man wende sich an Verbraucherzentralen, Krankenkasse, staatlichen Patientenbeauftragten …

Übrigens: Eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegt - unabhängig von Art der Krankenversicherung - die Schwierigkeit, einen Termin zu ergattern. Fünfzehn Prozent der Befragten klagten darüber, was Millionen Bundesbürger betrifft.