Riester-Rente - Förderung vom Staat

Kinderzulagen für Familien

Besonders Familien lockt die Riester-Rente an, da sie für jedes kindergeldberechtigte Kind staatliche Förderung erhalten, die zudem noch über den Zulagen von Mutter bzw. Vater liegt. Die Förderung gilt auch für Hausfrau bzw. Hausmann sowie für Mutter oder Vater während der Elternzeit.
Diese Zulagen erhalten auch Eltern nur bei einer prozentualen Mindesteinzahlung des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (siehe Lohnabrechnung von Dezember). Dabei dürfen sie jedoch die Zulagen einberechnen, auch die der Kinder. Man bedenke jedoch, dass die staatliche Förderung beantragt werden muss, was viele verschwitzen. Glücklicherweise gibt´s die Möglichkeit zur rückwirkenden Nachholung, zumindest innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Den Antrag gibt´s bei der Versicherungsgesellschaft.
Einzahlungen zur Altersvorsorge bescheren als Sonderausgaben teilweise Steuerersparnis.

Bei einer Scheidung teilen sich die Partner die gemeinsamen Rentenansprüche, wobei die Kinderzulage derjenige mit kindergeldberechtigtem Kind empfängt.
In der Regel richten sich Ansprüche bezüglich der Altersversorgung nach dem Versorgungsausgleich.

Hinterbliebenenschutz im Todesfall

Einen Pauschalvertrag für jede Altersgruppe gibt´s bei der Riester-Rente nicht. Experten raten Jüngeren zu Fondssparplänen, die zwar bei der Wertentwicklung bedeutend schwanken, auf lange Sicht jedoch auf eine gute Rente hoffen lassen.
Zwischen vierzig und fünfzig Jahren wähle man die traditionelle Riester-Rente. Dabei achte man jedoch darauf, dass der Versicherungsvertreter trotz ausdrücklichem Wunsch nach der klassischen Rente keinen Fondssparplan vorlegt, wie bereits mehrfach geschehen.
Im Alter über fünfzig sei ein Banksparplan angeraten, der mit ordentlichen Zinsen und keinen Abschlusskosten lockt.
Riester-Kapital in Form von Banksparplänen oder Fondssparplänen vererbt sich im Todesfall wie jedes andere Vermögen auch, wohingegen bei der Riester-Rentenversicherung die Details des Vertrages wichtig sind. Ist dort die Rentengarantiezeit aufgeführt (im Normalfall zehn Jahre), so erhält der Lebenspartner die Rente bis zum Ablauf des Zeitraums. Bei Tod nach Ablauf der Garantiezeit bzw. einer fehlenden Vereinbarung geht der Partner leer aus. Dies verhindert ein Hinterbliebenenschutz, der jedoch einen Teil der Rendite verschlingt.

Übrigens wird künftig auch der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses als Altersvorsorge eingestuft und somit durch die Riester-Rente gefördert. Voraussetzung ist natürlich eine Eigennutzung der Immobilie.
Auf Spargroschen zur Altersvorsorge zahlen Bundesbürger weniger Steuern, allerdings haben sie dafür deren Auszahlung im Rentenalter voll zu versteuern. Da dies bei Immobilien recht kompliziert ausfiele, haben Besitzer die Chance, im Ruhestand alle (abgezinsten) Steuern auf einmal zu zahlen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass mancher Rentner allein wegen seiner Riester-Rente jährlich eine Steuererklärung auszufüllen hat.
Der Rentner empfängt maximal dreißig Prozent des angesammelten Kapitals auf einen Schlag.

Die Riester-Zulagen empfangen pflichtrentenversicherte Selbstständige und Angestellte, Beamte, Arbeitslose (Mindestbeitrag fünf Euro im Monat), Bezieher des Krankengeldes, Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Minijobber (bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit), Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende … Die staatliche Förderung kommt durch den "Huckepack-Vertrag" auch Personen zugute, deren Ehegatte "riestert".

Auf der Suche nach einem Riestervertrag wird man fündig bei Fondsgesellschaften, Geldinstituten und Versicherungsunternehmen. Zur unabhängigen Beratung wende man sich z.B. an eine Verbraucherzentrale. Vor der Vertragsunterzeichnung vergleiche man in jedem Fall die verschiedenen Angebote, denn Verwaltungskosten und Provisionen sorgen hier für bedeutende Unterschiede. Meist verteilen Agenturen diese Kosten auf mehrere Jahre. Ziehen sie zu Beginn weniger ab, so kurbelt der Zinseszins die späteren Rentenbeträge in die Höhe.
Es gibt keine Unterschiede bei Steuervorteile und Zulagen. Zudem garantiert jeder Anbieter, dass zum Rentenantritt zumindest Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
Wem nach Vertragsabschluss ein besseres Angebot über den Weg läuft, verzweifele nicht, denn das Wichtigste ist, überhaupt zu riestern.

Kündigt man den Riester-Vertrag vorzeitig, so gibt´s das selbst eingezahlte Geld zurück, doch die Zulagen gehen an den Staat zurück.

Achtung: Empfängt man im Alter die staatliche Grundsicherung, so rechnet der Staat die Riester-Rente dabei an, was das Sparen überflüssig machte. Doch wer kann schon mit Bestimmtheit sagen, später von der Grundsicherung zu leben?

Vermeiden sollte man Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen für Kleinkinder ohne Riester-Förderung, die fondsgebundenen sind und deren Laufzeiten mehr als fünfzig Jahre betragen. Oft benötigt der Nachwuchs das Geld schon früher, so z.B. im Fall einer Ausbildung. Diese Verträge kommen meist verdammt teuer.