Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Vorteil der Mindestbemessungsgrenze

Existenzgründer - Beiträge an die Krankenkasse sparen

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Selbstständige die Chance, künftig deutlich geringere Beiträge zu zahlen. Ihre Einkünfte schwanken, was eine Beitragsberechnung nicht einfach macht. Krankenkassen nutzen hierbei die bequeme Variante, indem sie den Höchstbeitrag wählen, d.h. sie geben als Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze an, bis zu der die Beiträge steigen. Einkünfte über dieser Grenze ziehen keine höheren Versicherungsbeiträge nach sich. Wer weniger zahlen will, hat seiner Krankenkasse ein geringeres Einkommen nachzuweisen.

Erfreulicherweise bestehen auch eine Mindestbemessungsgrenze und eine noch niedrigere Grenze für Selbstständige mit Unterstützung vom Arbeitsamt. Ihnen wird noch weniger als monatliche (Mindest-)Einkünfte angerechnet, was allen hauptberuflich Selbstständigen zugute kommt.
Errechnet sich der Beitrag des Selbstständigen durch die Mindestbemessung, liegt sein Verdienst jedoch unter dieser Grenze, so hat auch er Aussicht auf einen niedrigeren Beitrag. Bedingung hierzu ist, dass höhere Zahlungen für ihn eine soziale Härte bedeuteten. Näheres dazu findet sich in den Satzungen der Krankenkasse.

Bei der Prüfung berücksichtigt die Kasse das Vermögen des Betroffenen und das von Mitgliedern derselben Bedarfsgemeinschaft, d.h. z.B. des (Ehe-)Partners, nicht jedoch der Eltern oder des Kindes. Dies nicht unter dem Gesichtspunkt, Einkünfte anderer Personen seien beitragspflichtig, sondern zur Feststellung der tatsächlichen bzw. nicht vorhandenen sozialen Härte.
Wären für den Versicherten höhere Beiträge tatsächlich unzumutbar, so kann er sich ggf. über hundert Euro jährliche Ersparnis freuen.