Vorstandsgehälter der Krankenkassen
Transparenz durch Offenlegung des Einkommens
Klage vor dem Bundessozialgericht Kassel
Auch das Gericht befreit die Krankenkassen nicht wie erhofft von ihrer Pflicht, die Vorstandsgehälter offenzulegen.
Erst kürzlich schmetterte das Bundessozialgericht in Kassel eine Klage gegen die seit drei Jahren geltende Regelung ab.
Da die Maßnahme für Transparenz sorge, sei sie im Sinne der Öffentlichkeit, was mehr Bedeutung hätte als das Einzelinteresse (Az: B1 A3/06R).
Der Gerichtsstreit war eine von ungefähr zwanzig ähnlichen laufenden Klagen.
Im Fall Kassel wehrte sich das einzige Vorstandsmitglied der Bielefelder BKK Diakonie (weniger als dreißigtausend Versicherte) gegen die Veröffentlichung seines Einkommens im Bundesanzeiger und der Kassenzeitschrift, da sich dies über den Datenschutz hinwegsetze.
Sein Anwalt warf dem Gesetz vor, die Vorstände zu Buhmännern abzustempeln. Grundrechte wie der Datenschutz dürften nur wichtige Gründe verletzen, die in diesem Fall jedoch nicht vorhanden seien.
Das Gericht hielt dagegen, dass das Gesetz Transparenz schaffe und dies gewiß kein Vorwand sei, Druck aufzubauen.