Tipps zum Versicherungsabschluss

Vorsicht beim Kleingedruckten - Rechte der Versicherungsagenturen

Haftungsausschluß bei Falschangaben

Beschwerden gegen die Versicherung kommen häufig vor. Da weigert sie sich zu zahlen, obwohl der Fall doch eigentlich glasklar ist, da kündigt sie dem Versicherten urplötzlich den Versicherungsschutz, obwohl der doch „gar nichts gemacht“ hat ...
Das berüchtigte Kleingedruckte im Vertrag sorgt für Frust, Ärger und Missverständnisse.

Dabei sind nicht zwangsläufig die Versicherungsgesellschaften die Schuldigen. Oft stimmt der Versicherte mit seiner Unterschrift bestimmten Pflichten und Verhaltensweisen zu, die er im Ernstfall strikt zu befolgen hat.
Nur wenige lesen sich die Bedingungen jedoch aufmerksam genug bzw. lassen sich diese erklären, so dass ihnen die Verhaltensvorschriften bekannt sind.

Die Ausschlußgründe fordern beispielsweise eine sofortige Schadensmeldung, die der Versicherungsagentur eine Schätzung von Grund und Höhe des Schadens erlaubt.
Ferner hat der Kunde die Pflicht, die Schäden so niedrig wie möglich zu halten, so dass er z.B. bei Löchern im Dach Sturm Maßnahmen trifft, um einen weiteren Schaden durch Regen zu verhindern.
Außerdem muss er mit allem Erforderliche zur Aufklärung beitragen, indem er z.B. den Unfall genau beschreibt bzw. Quittungen von zerstörten Gegenständen mitschickt.

Viele Versicherte vergessen auch die vertraglich festgelegte Wartezeit, laut der einige Versicherungen (Krankenzusatzversicherungen, Rechtsschutzpolicen ...) erst nach einigen Monaten Vertragslaufzeit berappen. Dies soll einen Versicherungsabschluß verhindern, wenn jemand schon weiß, dass er in der nächsten Woche eine teure OP benötigen wird.

Zum Fallstrick werden vielen Abmachungen, unter denen sich der Betroffene kaum etwas vorstellen kann.
Gießt jemand z.B. aus Menschenfreundlichkeit die Blumen seines Freundes und ertränkt dabei zufällig das teure Parkett, wird ihm die Haftpflichtversicherung nicht unter die Arme greifen, schließlich könne man bei freiwilligen Freundschaftsdiensten nicht auch noch erwarten, dass der kostenlose Helfer ihm einen eventuellen Schaden auch noch bezahlt.
Stillschweigender Haftungsausschluß heißt dies im Bürokratenlatein; denn haftet der Kunde selbst nicht, so hat auch die Haftpflichtversicherung keine Verpflichtungen.

Viele Kunden treten schon bei Versicherungsabschluß ins Fettnäpfchen und machen einen späteren Versicherungsschutz zunichte.
Anträge unterliegen der Pflicht, wahrheitsgemäß ausgefüllt zu sein, was viele gerne mal vergessen, so dass sie wichtige Vorerkrankungen gar nicht oder den Wert ihres Hausrats als zu niedrig angeben.

Besonders bei teuren Schäden klemmt sich die Versicherungsagentur jedoch dahinter, um Lügen rasch ausfindig zu machen.
Bewiesene Falschangaben des Versicherten lassen die Ansprüche erlöschen bzw. kürzen die Leistung und ermöglichen den Versicherungsgesellschaft die Kündigung.
Dies beschert dem Betroffenen nicht selten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Versicherung, da die Versicherungen eine Angabe von bisherigen Kündigungen fordern – auch eine Pflicht des Verbrauchers.

Aber mal ehrlich, nicht immer sind die Versicherten die Bösewichte. Allzu oft nehmen die Versicherungsagenturen kleine Unklarheiten nur als Vorwand, um sich vor den Zahlungen zu drücken.
Bei Streitereien gibt’s Hilfe beim Ombudsmann für Versicherungen:

www.versicherungsombudsmann.de