Existenzgründung und Rentenversicherung

 

Selbständiger Unternehmer bzw. Arbeitnehmer

Wer den Schritt in die Selbständigkeit plant, muss sich über eine etwaige Pflicht zur gesetzlichen Vorsorge Klarheit verschaffen. Dies nicht zuletzt, um die Verfügbarkeit ausreichend finanzieller Mittel zur privaten oder staatlich geförderten Altersvorsorgung abschätzen zu können. Es geht letztlich um Planungssicherheit.
Zunächst ist eine genaue Prüfung der Versicherungspflicht vonnöten. Falsch Versicherte haben mit teils erheblichen und rigorosen Nachforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu rechnen, die erst bei der Verjährungsfrist haltmacht. Zur Vermeidung böser Überraschungen und zur Planungssicherheit sollte man im Zweifelsfall unbedingt ein kostenloses „Statusfeststellungsverfahren“ bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Unternehmer oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Selbständige, die der Versicherungspflicht unterliegen, müssen sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung registrieren.
Während der Fall bei abhängig Beschäftigten in einem normalen Arbeitsverhältnis keinen Zweifel läßt, ist der Fall bei der Selbständigkeit häufig weniger klar, z.B. bei Gesellschaftern oder Geschäftsführern einer GmbH.
Nach dem Gesetz ist bei abhängig Beschäftigten die Weisungsgebundenheit, also die „nichtselbständige“ Tätigkeit ausschlaggebend, wofür auch die Integration in die betrieblichen Strukturen des Arbeitgebers sprechen kann.
Laut Kriterienkatalogen des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sind die folgenden Merkmale bei der Abgrenzung von Abhängig Beschäftigten und Selbständigen ausschlaggebend.

Merkmale bei abhängig Beschäftigten

     

  • bestimmen nicht über die eigene Arbeitskraft
  • tragen kein Unternehmerrisiko
  • haben im Arbeitsvertrag Klauseln über einen etwaigen Lohnabzug
  • haben zum Urlaub nähere Vereinbarungen
  • besitzen keine eigene Betriebsstätte
  • sind in die Betriebstrukturen integriert
  • haben eine Berichtspflicht u.a.
  •  

Merkmale bei Selbständigen

     

  • Besitz einer eigenen Betriebsstätte
  • können frei über alle Betriebsmittel verfügen
  • tragen als Unternehmer das volle Risiko
  • bestimmen ihre Preispolitik eigenverantwortlich
  • sezten ihr eigenen Betriebskapital ein
  • betreiben eigene Werbung und PR
  • entscheiden frei über ihre Arbeitszeit