Policen gegen Zwei-Klasse-Medizin

Überblick der Krankenversicherungen

Wie nötig sind Zusatzkrankenversicherungen?

Zunehmend beschweren sich Bevölkerung und Medien über die "Zwei-Klassen-Medizin". Privatpatienten würden bevorzugt, die Zahlungen der Krankenkasse reichten vorne und hinten nicht, im Fall einer Pflegebedürftigkeit kämen auf die Angehörigen horrende Kosten zu … Angesichts dieser Ängste schließen immer mehr gesetzlich Versicherte eine private Zusatzkrankenversicherung ab. Hier ein kleiner Überblick der Möglichkeiten:

Auslandsreise
Eine Auslandskrankenversicherung sei jedem Reisenden angeraten, denn sie übernimmt Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen. Selbst in Europa übernehmen die nämlich nicht alles Notwendige; in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen bleibt der Kranke gar auf allen Ausgaben sitzen.
Bleibt man weniger als sechs Wochen weg, so schließe man einen Jahresvertrag ab, da dieser auf mehreren kleinen Reisen schützt. Länger Reisenden sei ein gesonderter Vertrag angeraten.

Krankenhauszusatzversicherung
Zahlt eine erstklassige Behandlung: Chefarzt, Einzelzimmer, Wahl des Krankenhauses …

Krankentagegeld
Ersatz für das gesetzliche Krankengeld. Lohnt sich für Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Angestellte, die die volle Höhe ihres Einkommens benötigen. Letzteres sichert zwar sechs Wochen lang der Arbeitgeber, doch die danach einspringende Krankenkasse zahlt nur einen Teil des bisherigen Gehaltes. Die Differenz zwischen Krankenkassenzahlung und Nettolohn übernimmt die Versicherung.
Für Rentner ist die Absicherung überflüssig, da sich ihre Einkünfte bei Krankheit nicht schmälern.

Krankenhaustagegeld
Der Patient bekommt im Krankenhaus täglich einen bestimmten Geldsatz, so z.B. für Telefonkosten. Von der Police sei jedoch abgeraten, denn die Ausgaben im Ernstfall liegen deutlich unter denen für die Versicherung. Rentner benötigen sie ohnehin nicht, da ihr Einkommen bei Krankheit gleich bleibt.

Privatabrechnung
Gerne ließe sich ein Kassenpatient wie ein Privatversicherter behandeln. Möglich macht´s die ambulante Zusatzversicherung, welche die Differenz zwischen Krankenkassenleistung und Behandlungskosten deckt. Sie beschert dem Versicherten jedoch keine zusätzlichen Leistungen; ihm stehen weiterhin nur Praxen mit Kassenzulassung offen. Angesichts der horrenden Beiträge sei von der Police abgeraten.

Generell gilt: Wer an den Leistungen der Krankenkasse nichts auszusetzen hat, benötigt keine Zusatzpolice. Diese lohnen sich zudem nicht immer, denn oft sind die Ausgaben im Notfall geringer als die langjährigen Versicherungsbeiträge. Kein Zusatzschutz ist zwingend notwendig; es hängt davon ab, auf welche Leistungen der Patient keinesfalls verzichten möchte.
Wie bei allen Versicherungen lohnen sich natürlich auch im Bereich Krankenversicherungen Vergleiche, um zum günstigsten Preis die höchste Leistung zu bekommen.
Experten raten von Versicherungspaketen, die mehrere Policen enthalten, ab. Stattdessen schließe man nur die ab, die man tatsächlich benötigt.

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