Steuer sparen durch die Rürup-Rente
Rentenversicherung für Führungskräfte
Steuergünstige Anlage von hohen Beträgen
Unternehmen, die ihre Führungskräfte feuern, bieten ihnen als kleines Trostpflaster gerne eine Abfindung an.
Da strahlt der Arbeitnehmer und freut sich auf beispielsweise 150 000 Euro, die er zum Jahresende ergattern wird, aber oft kommt nach der anfänglichen Freude das böse Erwachen: Die erhoffte Abfindung berechnet Vater Staat in der Einkommensteuerzahlung mit 57 000 Euro.
Jetzt gilt es für den Betroffenen, alle Register zu ziehen, um möglichst viel Geld für sich selbst herauszuholen.
Die deutsche Regierung gibt ihm dazu eine kleine Hilfestellung, denn er kann die Steuer entweder stunden lassen oder sofort berappen.
Findet der Arbeitslose einen neuen Arbeitsplatz, sei ihm die Steuerstundung angeraten, am besten mit Hilfe der privaten Rürup-Rente.
Ist der Entlassene verheiratet und seine Ehefrau erwerbslos, ließen sich einmalig um die 27 500 Euro steuerwirksam in diese Versicherung einzahlen, da der Staat Ehepaaren pro Jahr eine steuerbegünstigte Anlage von bis zu vierzigtausend Euro per Rürup-Rente ermöglicht.
Dies verursacht eine Steuerersparnis um die sechstausend Euro, so dass der Arbeitslose nach Rentenzahlung und Steuern noch über siebzigtausend Euro behält.
Aber wie fast alles im Leben hat auch die Rürup-Rente ihre Schattenseiten, denn die Rentenansprüche sind nicht vererblich und lassen sich auch nicht auf andere Personen übertragen.
Zwar besteht die Möglichkeit einer Witwenversorgung, aber dies drückt die eigene Rente.
Die Basissicherung ist nicht beleihbar, ferner kann der Kunde die Leistungen nur als Rente empfangen.
Der Entlassene in unserem Beispiel erhält ab dem Alter von 65 eine lebenslangen Rente von circa 250 Euro im Monat.
Durch die Steuerstundung im Fall einer Rürup-Rentenversicherung wird die künftige Rente voll besteuert, allerdings besteht die Hoffnung, im Rentenalter aufgrund des niedrigen Einkommens nur einen geringen Steuersatz zu zahlen.
Bleibt der Gekündigte arbeitslos, könnte er den Weg in die Selbstständigkeit als Unternehmensberater gehen, wobei es günstiger wäre, die Steuer auf die Abfindung zu zahlen: Die Anfangsinvestitionen der Selbstständigkeit lassen sich steuerlich geltend machen.