Unfälle bei Kindern ohne Sturzhelm

Schadenersatz auch ohne Fahrradhelm

Radelnde Kinder sind ganz schön böse

Radfahrende Kinder erhalten bei einem Unfall auch dann Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf laut Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
Betroffen war ein zehnjähriger Radfahrer, dem die Versicherung nach einem Unfall ein Viertel weniger Schadenersatz leisten wollte, weil er keinen Helm getragen hatte. Ein Mitverschulden des Kindes, das auf einer Garagenzufahrt mit einem Auto kollidiert war, wurde jedoch verneint.
Laut OHG würden höchstens 40 % der Kinder und sogar nur sechs Prozent aller Radfahrer mit Helm fahren, was nicht für eine allgemein verbreitete Überzeugung spreche, nach der das Tragen eines Helms auch ohne gesetzliche Pflicht geboten sei. (Az.: I-1 U 9/06).