Erstattung des Reisepreises

Hilfe bei unvorhergesehenem Rücktritt der Reise

Versicherung zum Schutz vor Reiseverlust

Wer eine teure Reise bucht, ärgert sich schwarz, wenn er diese nicht antreten kann. Verhindert eine Naturkatastrophe den Urlaub, so erstattet der Reiseveranstalter den Preis, doch bei Krankheit oder Unfall guckt der Reisende in die Röhre. Zur Vorbeugung schließe man eine Reiserücktrittsversicherung ab, die ggf. die Stornokosten übernimmt.
Sie sei v.a. Familien mit kleinen Kindern angeraten, die sich rasch eine Krankheit zuziehen. Doch auch bei langem Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt empfiehlt sich eine Versicherung, ebenso wie bei teuren Reisen, bei denen sich kaum Ersatz findet, oder langen, aufwendigen Reisen.

Nicht nur Pauschalreisen oder im Reisebüro gebuchte lassen sich versichern sondern auch selbst zusammengestellte. In dem Fall zähle man einfach alle Kostenfaktoren (Flug, Unterkunft …) zusammen und versichere diese Summe.

Eine Reiserücktrittsassekuranz greift je nach Vertrag bei Schwangerschaft, Unfall, Erkrankung, Tod eines Angehörigen oder Mitreisenden, Impfunverträglichkeit, schwerer Eigentumsbeschädigung kurz vor Reiseantritt durch Brand oder Diebstahl, Einberufung zum Zivil- oder Wehrdienst, folgereichem Einbruch, Prüfungswiederholung, Arbeitsplatzwechsel oder -verlust und daraus hervorgehende Reiseunmöglichkeit … Vorsicht gilt für chronisch Kranke, denn wenn deren Beschwerden eine Reise verhindern, übernehmen Versicherungen selten die Stornokosten.
Ließ sich die Reiseverhinderung bereits bei der Buchung vorhersehen, so zahlt die Versicherung nicht. Im Falle von Anschlägen oder Naturkatastrophen springt die Reiseagentur ein.
Zur Erstattung zeige man sämtliche Buchungsunterlagen und Zahlnachweise, zudem ggf. ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung.
Die Versicherung schützt nur bis zum Reisebeginn. Bei Reiseabbruch springt sie nicht ein.
Experten raten zu einer Versicherung ohne Selbstbehalt, denn der beläuft sich schon mal auf etliche hundert Euro. Besonders bei teuren Reisen müssen Verbraucher dann tief in die Tasche greifen. Dabei kosten Policen ohne Selbstbehalt nur wenig mehr.

Den Reisepreis versichere man in voller Höhe, denn die Versicherung nur eines Teilbetrags ruft beim Reiserücktritt bedeutende Abschläge durch das Versicherungsunternehmen hervor.

Statt bei der Buchung im Reisebüro gleich einen Versicherungsvertrag mit zu unterschreiben, suche man besser auf eigene Faust nach Angeboten. Reisebüros (in enger Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften) probieren nämlich oft, Kunden gleich ein ganzes Versicherungspaket anzudrehen. Nach der Buchung ist allerdings rasches Handeln angesagt, denn die Versicherung muss dem Reiseveranstalter meist binnen zwei Wochen vorliegen.