Sonderregelung Rente mit 67

Soziale Gerechtigkeit?

Bei der neuen Rentenvariante für besonders langjährig Versicherte handelt es sich um eine Regelung, die auf den ersten Blick gerecht erscheint. Wer besonders lange arbeitet, im Klartext: 45 Jahre, darf schon mit 65 Jahren in Rente gehen, und das ohne Abschlag. Klingt logisch und fair.

Problematisch an der Sache ist, dass die Regelung Gruppen benachteiligt, für die sie eigentlich eine Erleichterung sein sollte. So sollten Arbeitnehmer in körperlich belastenden Berufen die Chance erhalten, frühzeitig aus dem Beruf auszusteigen.
Beschäftigte dieser Berufsgruppe erreichen aber ohnehin nicht oft die 45 geforderten Berufsjahre, sondern müssen wegen Erwerbsunfähigkeit häufig frühzeitig in Rente gehen.

Die zweite Gruppe, die diese Regelung benachteiligt, sind Frauen, die zum Zweck der Kindererziehung häufig eine Berufspause einlegen und so, gerade bei mehreren Kindern, selten auf die geforderten 45 Jahre kommen.

Auch wer für längere Zeit arbeitslos ist, hat mit der neuen Regelung nicht gut lachen: zwar werden von der Bundesagentur für Arbeit weiter Rentenbeiträge eingezahlt, sie gelten aber nicht für die Rente mit 67.

Und: wer zwei Jahre länger arbeitet, hat den gleichen Rentenanspruch, bekommt die Rente aber zwei Jahre weniger ausgezahlt, erhält also letzten Endes für die eingezahlten Beiträge weniger Leistung.

So nutzt die Regelung letzten Endes vor allem jenen, um die es ohnehin gut bestellt ist: männliche Angestellte im Büro, die zudem im Schnitt recht gut verdienen, da sie lange Jahre am Stück in einem Unternehmen arbeiten.