Fahrgemeinschaft auf dem Arbeitsweg

Mitnahme von Kollegen

Steuern sparen durch gemeinsame Fahrten zur Arbeit

Manch ein pfiffiger Arbeitnehmer ist bereits auf die Idee gekommen: Da die Arbeitsanfahrt von der Steuer absetzbar ist, egal ob man selbst fuhr oder sich vom Kollegen fahren ließ, bietet sich die Steuerersparnis durch Fahrgemeinschaften natürlich an.
Dreißig Cent ab dem 21. Kilometer sind absetzbar. Reist man immer als Beifahrer, so sind es höchstens 4500 Euro.

Fahrgemeinschaften umfassen zum einen eine gemeinsame Anfahrt von Kollegen, zum anderen aber auch die von Erwerbstätigen aus in der Nähe liegenden Firmen. Es spielt keine Rolle, ob ein Mitarbeiter die anderen abholt oder sie sich an einem verabredeten Punkt treffen. Ebenfalls unwichtig ist, ob immer dasselbe Auto genutzt wird und der Fahrer dafür Geld von den Beifahrern empfängt.

Bei Unfällen löst man die Leistungsansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung aus. Hierbei kann es sich auch um gesetzlich Unfallversicherte, jedoch nicht Erwerbstätige handeln, so z.B. Studenten. Auf nötigen Umwegen bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Ein Umweg zum Tanken ist, sowohl in einer Fahrgemeinschaft als auch bei einer Einzelfahrt, nicht versichert. Ausnahme: Der Sprit reicht nicht mehr bis zum Arbeitsplatz. Normalerweise gehört Tanken nämlich zum persönlichen Lebensbereich.
Nimmt der Fahrer wegen einem nicht gesetzlich versicherten Beifahrer (z.B. Hausmann …) einen Umweg, auf dem sich ein Unfall ereignet, so erhält keiner der beiden Leistungen der Unfallversicherung.

Sachschäden zahlt nicht die gesetzliche Unfallversicherung sondern die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ansprüche auf Schmerzensgeld erfordern keinen Nachweis des Verschuldens, weshalb Experten zu einer Haftungsbeschränkung raten. Sie schützt den Fahrer vor Ansprüchen von Beifahrern, die nur teilweise oder gar nicht (haftpflicht-)versichert sind.