Altersvorsorge durch Betriebsrente

Steuerfreie Einzahlungen bei der betrieblichen Rente

Beiträge zur Betriebsrente - Weder Steuern noch Sozialabgaben

Vier Prozent des Bruttolohnes dürfen Angestellte steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren. Diese Entgeltumwandlung, anfangs nur bis zum Jahr 2008 gewollt, wurde unbegrenzt verlängert.
Damit berücksichtigt die Politik den steigenden Anteil von Berufstätigen mit Betriebsrente. Sparten vor einigen Jahren nur die Hälfte der Angestellten dafür, so sind es mittlerweile nahe zwei Drittel.

Manche Politiker fürchteten geringere Einkünfte der Sozialversicherungen, doch zahlen Rentner auf ihre Betriebsrente Krankenkassen- und Pflegeabgaben. Eine Besteuerung der Betriebsrentenbeiträge sorgte für eine Doppelbelastung, was diese Rentenform deutlich an Zuspruch verlieren ließe.
Der Rentenversicherung schaden steuerfreie Betriebsrentenbeiträge nicht, da sie nicht zu den Rentenansprüchen zählen.

Übrigens steigt die Kinderzulage der Riesterrente im kommenden Jahr auf dreihundert Euro; außerdem werden auch selbst genutzte Eigentumswohnungen oder -gebäude berücksichtigt.