Unfallschutz bei Weiterbildung gegeben
Bei Unfällen während Fortbildung treten Berufsgenossenschaften ein
Besser nur versichert ein Bein brechen
Arbeitnehmer genießen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hin. Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, ist auch nicht relevant für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitgeber angehört.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für die Seminare über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die die VBG ihren Mitgliedsunternehmen anbietet.
Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Das gilt auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist in beiden Fällen die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert über 500.000 Unternehmen mit rund 6,6 Mio. Versicherten in Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Daniela Dalhoff, PR-Referentin
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