Absicherung von Haushalthilfen, Gärtner u.a. Personal
Gesetzliche Unfallkasse ist Pflicht im Privathaushalt
Als Haushalthilfe oder Gartenhelfer in Privathaushalten arbeitende Minijobber sind gesetzlich unfallversichert und haben damit im Falle eines versicherten Arbeits- oder Wegeunfalls den vollen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darauf weist die Unfallkasse Sachsen hin. Sie ist in Sachsen die „Berufsgenossenschaft“ für Angestellte in Privathaushalten.
Für die Minijobber ist die gesetzliche Unfallversicherung kostenlos und unabhängig von Verdienst und Stundenzahl. Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, z.Zt. rund 70 Euro pro Jahr beträgt, zahlt ebenso wie die anderen Sozialabgaben allein der Arbeitgeber.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann nicht durch eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung des Arbeitgebers ersetzt werden.
Näheres bei den zuständigen Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften.