Versicherungsschutz während der Lehre

Altersvorsorge durch Riester-Rente

Finanzielle Förderung für Auszubildende

Mit dem Berufseinstieg kommt auch der Gedanke an Versicherungen auf. Bei manchen scheint hierzu allerdings kaum etwas übrig zu bleiben, denn Thüringer Auszubildende im Verkehrsgewerbe z.B. erhalten nur 332 Euro.
Je nach Berufsgruppe schwanken die Gehälter im dritten Ausbildungsjahr zwischen dreißig und dreiundfünfzig Prozent des Berufseinstiegslohnes.
Finanzielle Unterstützung gibt´s vom Staat. Diese Berufsausbildungsbeihilfe wird später zurückgezahlt, allerdings nicht immer vollständig (je nach Verdienst der Eltern u.ä.). Details beim Arbeitsamt.

Ab 325 Euro haben Lehrlinge Sozialbeiträge zu zahlen, je zur Hälfte von ihm und dem Ausbildungsbetrieb. Diese lassen sich bis auf den Krankenkassenbeitrag nicht drücken, der zwischen zwölf und über fünfzehn Prozent des Bruttogehaltes verschlingt.
Wer aus der elterlichen Krankenkasse aussteigen möchte, hat bis zwei Wochen vor Lehrbeginn die Gelegenheit.
Immerhin, Steuern fallen meist nicht an, da das Existenzminimum steuerfrei ist.

Angeraten sei eine private Haftpflichtversicherung. Unverheiratete Lehrlinge sind über die Eltern versichert; später machen sie für die eigene Versicherung ungefähr sechzig Euro jährlich locker.
Eine Altersvorsorge empfiehlt sich ebenfalls. Besonders die Riester-Rente lockt mit hohen staatlichen Förderungen.