Versicherungsschutz bei Babysittern

Kinderbetreuung beim Unfallversicherungsträger anmelden

Vorbeugung bei Notfällen

Viele Eltern beschäftigen kurzfristig einen Babysitter zur Beaufsichtigung des Nachwuchses, sei es, weil sie mal wieder gerne ausgehen, sich mit Freunden treffen, oder andere Aufgaben und Verpflichtungen wahrnehmen möchten.

In den Städten finden sich besondere Babysitter-Agenturen, die Kinderbetreuerinnen vermitteln. Quellen sind die Gelben Seiten unter "Kinderbetreuung" oder das Internet.
Wer einen Babysitter engagiert, sollte sich über die Person genau informieren, denn Kinderbetreuung ist natürlich Vertrauenssache, also ruhig mal den Ausweis zeigen lassen und die Angaben überprüfen.

Ein Babysitter ist in seine Aufgaben und die Gegebenheiten in der Familie einzuweisen. Auf etwaige Notfälle ist er vorzubereiten, Notrufnummern sowie die Nummer des Hausarztes sollten in einen kleinen Pflichtenheft notiert sein, wo Medikamente und Verbandstoff liegen sollte bekannt sein, ferner sollte er über aktuelle Krankheiten und einzunehmende Arzneien der Kinder ins Bild gesetzt werden sowie über die Gepflogenheiten beim Essen und Zubettgehen, auch ob die Kinder am Abend spielen, fernsehen oder Besuch empfangen dürfen.
Wichtig sind auch der Haupsicherungskasten der Stromversorung sowie der Hauptwasserhahn. Nicht zuletzt sollte eine Kontaktperson angegeben werden, die im Notfall oder bei Fragen angerufen werden könnte.

Babysitter sind per Gesetz binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Versichert sind nicht nur alle bei der Tätigkeit selbst entstehenden Unfälle, sondern auch solche, die auf dem Hin- oder Rückweg zur Einsatzstelle eintreten.
Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der jährlichen Beschäftigungstage und ist von den Eltern – quasi als Arbeitgeber – zu zahlen.