Kinderpolicen
Reibach mit faulen Versprechungen
Versicherungsprämien landen bei Vertretern
Diverse Versicherungen mit langlaufenden Kinderpolicen unter Namen wie Bambini, Biene Maya, Einstein, Teddy, Knirps, oder Junior versprechen hohe Renditen und kräftige Auszahlungen. Die Wahrheit liegt oft neben den Lobpreisungen, so daß sich häufig die Frage stellt: "Wie wieder kündigen?"
So wird behauptet, man könne mit nur 50 Euro monatlich in 65 Jahren ein Vermögen von zwei Millionen Euro aufbauen und reich in Rente gehen. Und welche Eltern, Großeltern oder Paten können da schon ausscheren, wenn es sich darum dreht, die Gören finanziell abzusichern?
Bei näherer Betrachtung stellen sich derartige Policen meist als fondsgebundene Lebensversicherungen mit lebenslanger Rente dar – ein schlechtes Geschäft, denn die lange Laufzeit bedeutet äußerst hohe Anfangskosten, da die planmäßig zu berappenden Beiträge die Bezugsgröße für die Abschlußprovision für die Vermittler sind. Folge: in den ersten Jahren findet sich kaum etwas in den Spartöpfen der Verträge.
Ferner ist die in Aussicht gestellte Millionensumme zum Laufzeitende äußert fraglich, denn die Anbieter unterstellen meist, daß die Fonds, in die investiert wird, über die gesamte Laufzeit im Schnitt zehn Prozent Rendite pro Jahr abwerfen. Nach einer Undersuchung des Bundes der Versicherten (BdV) jedoch ließen sich nur magere Renditen von nicht einmal einem Prozent errechnen.
Beispiel: eine Kinderpolice an, die Eltern bei einem süddeutschen Versicherer für ihren am 1. Januar 1996 geborenen Sohn abgeschlossen haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 57 Jahren, beginnend am 1. Februar 2004. Der Monatsbeitrag für die Rentenversicherung einschließlich einer Jahresrente bei Schul- oder Erwerbsunfähigkeit von 5400 Euro betrug im ersten Jahr 13,03 Euro. In den folgenden 17 Jahren steigt er jährlich um fünf Prozent bis auf 31,03 Euro. In einer Modellrechnung kommt der Anbieter zum Laufzeitende am 1. Februar 2061 auf ein Guthaben von 648502 Euro. Unterstellt ist dabei eine gleichbleibende Wertsteigerung von 15 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit des Vertrags.
Der BdV hält dieses Szenario für "völlig unrealistisch" und geht daher nur von einer fünfprozentigen Wertsteigerung aus. In diesem Fall verspreche die Versicherung nach 57 Jahren eine Ablaufleistung von gerade mal 20341 Euro – bei 17038,22 Euro eingezahlten Beiträgen des Kunden. Eine Renditeberechnung mit diesen Werten ergibt somit einen Wert von sage und schreibe 0,19 Prozent.
Bei den meisten Kinderpolicen dürfte es besser sein, sie schnellstmöglich wieder zu kündigen und den Verlust des ersten Beitragsjahres in Kauf zu nehmen. Eltern – und nur die – haben in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, ganz ohne Verlust aus dem Vertrag auszusteigen, denn der Paragraphen 159 des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt: Wenn Eltern als Versicherungsnehmer das Leben ihres minderjährigen Zöglings versichern und die Versicherung vor Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes bei Tod mehr als 8000 Euro auszahlen würde, muß über das Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der für das Kind in diesen Vertrag einwilligt. Ansonsten ist dieser ungültig. Dann können nicht nur sämtliche Beiträge, sondern auch vier Prozent Zinsen vom Versicherer gefordert werden.