Neue Regelungen für Versicherungsmakler
Höhere Transparenz bei Versicherungskäufen
Versicherungsvertreter - Registrierung und Fachwissen
Neue Regelungen von Vater Staat sorgen für eine höhere Transparenz bei Versicherungsäufen. Künftig stehen die Vertreter in der Pflicht, besser und verständlicher zu beraten.
Die Makler begründen, warum ihre Versicherungswahl dem Verbraucher den besten Versicherungsschutz gewährt und dokumentieren die Auswahl. Ferner müssen sie angeben, ob er nur bestimmte Verträge bzw. nur Verträge bestimmter Unternehmen verkaufen darf.
Versicherungsvertreter benötigen künfig eine Berufserlaubnis. Wichtig sind dazu nicht nur Fachwissen sondern auch ein weißes Strafregister, geordnete Finanzen und eine Haftpflichtversicherung, die gewährleistet, dass der Verbraucher im Schadensfall auch wieder an sein Geld kommt.
Ferner besteht Registrierungspflicht.
Fachwissen beweisen die Vertreter z.B. durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer, durch eine Lehre im Bereich Versicherung oder Bank plus die erforderliche Berufserfahrung, oder durch ein Studium, bspw. der Betriebswirtschaft.
Makler, die bereits seit September 2000 im Geschäft sind, benötigen keinen Qualifizierungsnachweis, haben sich jedoch bis übernächstes Jahr registrieren zu lassen. Wer bis dieses Jahr in diesen Beruf einstieg, benötigt bis übernächstes Jahr ebenfalls die Registrierung und zusätzlich den Qualifikationsnachweis. Wer erst in diesem Jahr seine Laufbahn als Versicherungsmakler beginnt, hat sofort sämtliche Kriterien zu erfüllen.
Die Bestimmungen gelten nicht für Unternehmen, die Versicherungen als Zusatzleistung anbieten, so z.B. Reisebüros (Gepäckversicherung) oder Autohändler (Kfz-Versicherung).
Auskünfte über den eigenen Versicherungsvertreter: www.vermittlerregister.info