Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens
Betriebsrente im Falle eines Bankrotts
Engpass bei den Rentenzahlungen
Wer während der Berufstätigkeit fleißig in die Betriebsrentenkasse einzahlte, erlebt im Rentenalter manchmal eine böse Überraschung, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Den Firmenleitern sind dadurch die Hände gebunden, denn sie dürfen weder ausstehende Rechnungen zahlen noch Rentenbeiträge an ihre ehemaligen Mitarbeiter.
Keine Panik: Die Renten sind sicher. Der Pensionssicherungsverein PSV springt im Falle eines Falles ein und zahlt die Renten; finanziert wird dieser Verein auf Gegenseitigkeit durch Mitgliedsbeiträge.
Haken an der Sache ist allerdings der Zeitraum, bis die Pensionssicherung greift, denn sie wird erst beim Hauptverfahren gegen die zahlungsunfähige Firma aktiv. In der Zwischenzeit gucken Rentner in die Röhre und müssen auf eigene Reserven zurückgreifen.
Idealerweise lässt der vorläufige Insolvenzverwalter dem Pensionssicherungsverein die Daten bereits vor dem Hauptverfahren zukommen, so dass dieser den Fall prüfen kann. Bei Verfahrenseröffnung stellt der PSV einen Antrag auf Lebensversicherungen der Rentenempfänger, aus denen die Betriebsrente sowie die Rückstände bezahlt werden.
Insolvenzgeschützt ist jedoch nicht mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des Hauptverfahrens. Zwischen vorläufigem und Hauptverfahren besteht keine Überbrückung, denn das Unternehmen darf nichts zahlen, der vorläufige Insolvenzverwalter kann das Risiko nicht auf sich nehmen und der PSV ist noch nicht zuständig.