Schutz für die Zähne

Privatversicherung gegen Behandlungskosten

Zusätzliche Zahnversicherung - Vertragsart und Zeitpunkt des Abschlusses

Fast hat man sich schon an die Nachricht der gesetzlichen Krankenkassen gewöhnt: Künftig übernehmen wir die Kosten folgender Behandlungen nicht mehr oder nur noch bis in Höhe von … Um trotzdem im Ernstfall nicht selbst in die Tasche greifen zu müssen, entscheiden sich viele gesetzlich Versicherte für eine private Zusatzversicherung, so z.B. für Zahnbehandlungen.

Zahnzusatzversicherungen lohnen sich nach Meinung von Verbraucherberatern. Die Versicherung zahlt einen Teil der Kosten, der nach Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse übrig bleibt. Die größte Bedeutung haben Zahnersatzzuschüsse (für Implantate, Brücken, Kronen …), da dem gesetzlich Versicherten bei ihnen ein ganzer Batzen der Rechnung übrigbleibt.

Die Verträge ähneln entweder einer Lebensversicherung oder einer Schadensversicherung. Bei letzter Art hat der Versicherte im Laufe der Jahre steigende Beiträge zu zahlen. Nachträgliche Leistungskürzungen sind möglich; der Vertrag ist in den ersten drei Jahren kündbar.
Bei der Zahnzusatzpolice à la Lebensversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach Alter des Kunden bei Vertragsabschluss. Erhöhungen sind möglich, wenn ein Treuhänder bemerkt, dass die Kosten langfristig über den erwarteten liegen, was allerdings selten der Fall ist. Am Vertrag lässt sich nachträglich kaum etwas ändern. Der Vertrag ist nicht zu kündigen.

Natürlich wünscht man sich gerade dann eine Versicherung herbei, wenn der Zahnarzt eine teure Behandlung ankündigte. Hat man jedoch keine Police, so muss man die Kosten selbst zahlen, da neu abgeschlossene Assekuranzen keine laufenden Behandlungen übernehmen. Gewöhnlich hat der Versicherte acht Monate lang auf den Versicherungsschutz zu warten. Als Behandlungsbeginn wird die ärztliche Mitteilung über die Notwendigkeit dieser Behandlung angesehen. Das erfährt das Versicherungsunternehmen vom Zahnarzt, der zum Versicherungsabschluss von seiner Schweigepflicht entbunden werden muss.

Vor dem Abschluss der Police prüfe man den Vertrag gut, denn oft stellen Versicherte erst bei der Behandlung fest, dass die Versicherung die gewünschten Leistungen doch nicht erbringt. Leider sind die Verträge schwer verständlich. Zudem gilt natürlich auch hier: Wer eine größere Leistung möchte, muss mehr zahlen.
Bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest schnitt übrigens nur ein Bruchteil der Privatzahnversicherungen gut ab; die meisten bekamen nur ein "befriedigend" oder "ausreichend". Dennoch empfehlen Verbraucherexperten sie wegen der sonst hohen Kosten für Unversicherte.