Elementarschadensversicherung

Schutz vor Kosten durch Lawine, Hochwasser …

Zusatz für die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung greift normalerweise bei Schäden durch Feuer, Frost, Hagel, Leitungswasser, Rohrbruch und Sturm. Doch sie sind nicht die einzigen Gefahren für Gebäude. Zum Schutz vor Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Überschwemmung, Schneedruck etc. (so genannte "Elementarschäden") bieten Versicherungsgesellschaften Zusatzpolicen an. Die Elementarschadenversicherung kann in die Hausrat- oder Wohngebäudepolice aufgenommen werden. Als Zusatz der Wohngebäudeversicherung greift sie bspw., wenn eine Überschwemmung Wände, Boden oder Türen beschädigt. Die Elementarschadenversicherung der Hausratversicherung greift, wenn die Überschwemmung Gegenstände im Haus beschädigt.

Überschwemmungen drohen nicht nur in der Nähe von Flüssen sondern auch weitab von ihnen - durch starke Regenfälle. Versicherungsunternehmen teilen ihre Kunden in folgende Rubriken ein:
Gebieten der Klasse 1 droht statistisch gesehen nicht einmal alle zweihundert Jahre ein Hochwasser. In Klasse 2 ereignet sich ein Hochwasser einmal in fünfzig bis zweihundert Jahren, in Klasse 3 einmal in zehn bis fünfzig Jahren. Regionen der Klasse 4 leiden einmal im Jahrzehnt unter Hochwasser.
Wer ein Haus in einem Gebiet der Klasse 3 besitzt, muss für seine Versicherung mehr bezahlen. In Klasse 4 ist eine Versicherung manchmal, d.h. nach Prüfung des Gebäudes bzw. dessen Standortes, ausgeschlossen.