Verbessertes Versicherungsangebot für Aupairs
Versicherungen für Aupairs
Gastfamilien können zufrieden sein, denn nunmehr wird bei diversen Leistungen einiges mehr an Risiko abgedeckt.
Folgende Erweiterung zum Versicherungsschutz ist neu: Der Versicherungsschutz beginnt und endet nicht wie bisher in Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf die Hin- und Rückfahrt - sofern diese auf direktem Wege erfolgen und nicht länger als zwei Tage dauern. Erweitert wurde auch der Leistungsumfang: Im Leistungskatalog lassen sich nunmehr die Erstfeststellung psychischer Leiden in allen Produktvarianten (bis zu 500 Euro) bzw. die Behandlung psychischer Leiden (bis zu 1.000 Euro) mitversichern. Außerdem besteht Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn das Au-pair unfallbedingt mehr als zehn Tage im Krankenhaus behandelt werden muss.