Lebensabend im sonnigen Süden
Rente im Ausland beziehen
Wunschländer und gesetzliche Regelungen
Viele Berufstätige sehnen sich nach der Rente, wenn sie endlich nicht mehr Tag für Tag in die Tretmühle des Betriebes müssen.
Den Lebensabend in Ruhe genießen, irgendwo am Strand die Beine baumeln lassen, sich von der Sonne bescheinen lassen; Sommer, Sonne, Strand ...
Nicht wenige Deutsche hegen den Wunsch nach einem Altersruhesitz im Ausland.
Das warme Mittelmeer lockt, aber auch der stillen Norden: Haben die Gletscher Skandinaviens nicht durchaus ihren Reiz?
Über 175 000 Deutsche ließen ihren Wunsch bereits Wirklichkeit werden und genießen ihre Rente im Ausland.
Weitere Hunderttausende leben im Wechsel hier und im Süden, Norden, Westen oder Osten, weshalb die Rentenversicherung die Renten in mehr als 150 Staaten schickt.
Die Top Drei der Staaten sind die Vereinigten Staaten, die Schweiz und Österreich. Aber auch gegenüber Spanien und Frankreich hegen die wenigsten Abneigung.
Ob dieser Traum der Vielen unserm Vater Staat bald eine Massenauswanderung beschert?
Tatsächlich überlegen zwanzig Prozent der Deutschen unter dreißig, den Altersruhesitz ins Ausland zu verlagern. Gute Gründe hierfür sind nicht nur Sonnenschein und Stille sondern auch die Finanzen, denn häufig liegen die Lebenskosten in anderen Nationen niedriger als die in Deutschland.
Verbringt man ein paar Monate in Finnland oder besucht die Tante in Peru, besteht kein Anlaß zu Sorgen, denn bei einem Auslandsaufenthalt von nicht mehr als einem Halbjahr schränken weder Krankenkasse noch Rente die Leistungen ein.
Rentenempfänger, die länger als sechs Monate außer Landes bleiben, haben sich gegebenenfalls auf Kürzungen einzustellen. Dabei kommt es auf die Staatsangehörigkeit, die rentenrechtlichen Zeit sowie die Art der Rente an.
Die Gesetze zur Auslandsrente berücksichtigen haufenweise persönliche Lebensbedingungen, was sie für den Laien nicht unbedingt leicht verständlich macht.
Wer den Ruhestand im Ausland plant, fragt besser rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung nach, denn bis zur Überweisung der ersten Rente in andere Staaten gehen teilweise bis zu vier Monate ins Land.
Spätestens bei der Riester-Rente wird die Angelegenheit kompliziert, denn die Auslandsrentner haben Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Die Regierung fürchtet Drückeberger vor der Versteuerung von Versorgung im Alter, so dass fünfzehn Prozent der Riester-Rente entfallen.
Der Rürup-Rente widerfährt keine Kürzung.
Erträge der Privatrenten gelangen ohne Probleme ins Ausland; die Art der Versteuerung liegt an den Gesetzen des betreffenden Staates.
Deutsche Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Tel: 0800 1000 48 00
Broschüre "Renten auf einen Blick", 164 Seiten, kostenlos.
Bestellung: Tel: 0800 1000 480 70