Reisegepäckversicherungen bei Flügen

Fluggesellschaften haften nicht bei Gepäckausgabe an Flughäfen

Versicherungen versuchten kürzlich einen Schadenersatz von Fluggepäck mit der Begründung abzulehen, daß die Gepäckausgabe an Flughäfen über Transportbänder den Diebstahl erleichtere. Die Fluggesellschaften hätten daher dafür einzustehen.

Das Gericht bestätigte, daß den Gesellschaften kein Organisationsmangel vorzuwerfen sei, denn die Beförderung von Fluggepäckstücken und das "Tracing" genannte Kontroll- und Suchsystem sei weltweit standardisiert (AZ: 11 U 16/03)

Die klagende Reisegepäckversicherung beanspruchte vollen Ersatz für ein verlorengegangenes Gepäckstück mit der Begründung, es liege ein grober Organisationsmangel der Fluggesellschaft vor, da das Gepäckstück dem Reisenden nicht gegen Vorlage des Gepäckabschnitts persönlich ausgehändigt werde, sondern auf einem Förderband liegte, wo Diebstahl möglich sei.